Unser Leben
Taufe
Beginn des Lebensweges als Christ
In der Taufe werden wir von Christus in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.
Christus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen: „Macht alle Menschen zu meinen Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28, 19).
Die Taufe wird in der Pfarre des Wohnsitzes gespendet (andernfalls: Tauferlaubnis der zuständigen Pfarre! )
Zur Vorbereitung und Durchführung der Taufe sind notwendig:
- Vereinbarung mit dem Seelsorger über Zeitpunkt der Taufe und des vorausgehenden Taufgesprächs
- Taufgespräch, an dem Eltern und Pate/in teilnehmen
- Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes
- Vorlage des kirchlichen Trauungsscheines, bzw. der Heiratsurkunde, wenn Eltern nicht kirchlich verheiratet sind
- Bekanntgabe des Taufpaten: TAUFPATE kann sein, wer röm.-kath. und gefirmt ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und - falls verheiratet - kirchlich getraut ist und nicht geschieden wiederverheiratet.
- Vorlage des Taufscheines des Taufpaten
- Vorlage der Taufscheine der beiden Eltern
Einen Taufschein für das Kind stellt die Pfarre aus, in der die Taufe gespendet wurde.
Erstkommunion
Den „Leib Christi“ zum ersten Mal empfangen.
Durch das Sakrament der Eucharistie Teil der Tischgemeinschaft, der „Communio“, sein.
Kommunion bedeutet, Gemeinschaft mit Jesus feiern.
Im „heiligen Brot“ kommt Jesus ganz nahe zu uns, er lässt uns nicht allein!
Sakrament der Eucharistie, ein „heiliges Geschenk“.
Nicht nur einmal, sondern jeden Sonntag will Jesus sich uns erneut schenken - nehmen wir sein Angebot an.
EK-Vorbereitung in der Pfarre
Elternabend jeweils im Oktober
Der Termin wird in der Kirche verlautbart und ist auch auf der Homepage unter „Termine“ zu finden.
Herzliche Einladung an alle Eltern der Kinder aus der 2. Klasse Volksschule
Buße/Beichte
Schritt ins neue Leben
Buße: den ersten Schritt, in ein neues, befreiendes Leben machen, wieder Fuß fassen.
Beichte: eine konkrete Aktion als erster Schritt in dieses "neue" Leben.
Gott vergibt
Gott erwartet nicht, dass wir unser Leben selbst in Ordnung bringen, vielmehr hofft er, dass wir uns ihm öffnen - dann kann er heilen, vergeben, befreien, zu neuem Anfang führen.
Beichtegelegenheit in der Pfarre
Jederzeit nach tel. Voranmeldung möglich!
Firmung
Vollendung der Taufe und Stärkung durch die Kraft des Heiligen Geistes.
Die Gefirmten gehören uneingeschränkt der Kirche an und werden gleichzeitig bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeugen Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen, und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen“.
Übergang von Kind zum jungen Erwachsenen.
An Knotenpunkten des Lebens brauchen Menschen ein Bewusstmachen und Feiern des neuen Lebensabschnittes, und sie benötigen Bestärkung (=firmare).
Dieses Bewusstmachen und diese Bestärkung werden vom Geist Gottes in der Firmung mit dem Ziel zugesagt, dass der junge Mensch zu sich selbst findet, zu sich selbst stehen kann. Beseelt durch diesen Geist soll der junge Mensch seine Talente entdecken und erkennen, dass seine Fähigkeiten Gemeinschaft und menschliches Zusammenleben ermöglichen.
Glaube ist nicht machbar – Glaube ist ein Geschenk.
Damit Glaube möglich wird, können Eltern und Paten den Boden fruchtbar machen. Fruchtbar machen indem sie ihre eigenen christlichen Wertvorstellungen im Leben integrieren. Ihrem (Paten)-Kind etwas zutrauen, ihm die Gewissheit geben, dass es Menschen hat zu denen es immer kommen kann, egal womit.
Firmvorbereitung in der Pfarre
Info-Abend und Anmeldung jeweils im Oktober
Der Termin wird in der Kirche verlautbart und ist auch auf der Homepage unter „Aktuelles“ und "Termine" zu finden.
Herzliche Einladung an alle getauften Jugendlichen im Alter von 14 Jahren und deren Eltern!
BITTE BEACHTEN: der Besuch des Religionsunterrichtes in der Schule ist Voraussetzung für die Zulassung zum Empfang der Heiligen Firmung sowie für die Anmeldung zur Firmvorbereitung in der Pfarre!
Ehe
Kirchliche Trauung
Für die kirchliche Trauung ist die Vereinbarung mit dem Seelsorger über den Zeitpunkt der Trauung bzw. der Erstellung des Trauungsprotokolls etwa 6 Wochen vor dem Trauungstermin erwünscht. Zuständig für das Aufgebot ist die Pfarre der Braut. Dazu sind folgende Urkunden notwendig:
- Taufscheine der Brautleute,
- Geburtsurkunden der Brautleute
- Teilnahmebescheinigung vom Eheseminar. (Der Besuch eines Eheseminars ist notwendig, daher Termine rechtzeitig erfragen!)
Die Trauung selbst erfolgt normalerweise in der Pfarre der Braut, ist aber auch in der Pfarre des Bräutigams oder in einer anderen Pfarre möglich. Standesamtliche Trauung muss zur kirchlichen Trauung vorgewiesen werden. Den kirchlichen Trauungsschein stellt die Trauungspfarre aus.
Krankenbesuche/-kommunion
Krankenbesuche
Verständigen Sie bei längerer schwerer Krankheit bereits den Pfarrer. Er ist bereit, den Kranken zu besuchen und das Sakrament der Krankensalbung zu spenden.
Krankenkommunion
Schönkirchen: Jeden ersten Freitag im Monat ab 9.00 Uhr
Bitte um rechtzeitige Anmeldung in der Pfarrkanzlei!
Krankensalbung
Die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung eines kranken oder älteren Menschen. Sie ist ein „Arzneimittel“ für die Seele. Bitte, rufen Sie den Seelsorger rechtzeitig an, er kommt gerne, das Sakrament der Salbung zu spenden. Dieses Sakrament wird den Lebenden gespendet, nicht den Verstorbenen
Tod
Verständigen Sie bei längerer schwerer Krankheit bereits den Pfarrer. Er ist bereit, den Kranken zu besuchen, bzw. Ihm das Sakrament der Krankensalbung zu spenden.
Die Pfarre ist für die katholische Begräbnisliturgie zuständig. Für das Begräbnis soll mit dem Seelsorger der Termin des Begräbnisses geklärt werden.